Die Berechnung des angefallenen Schmutzwassers erfolgt nach dem Frischwassermaßstab, abzüglich der angezeigten Menge eines durch den Grundstückseigentümer zusätzlich installierten Abzugszählers (Gartenzählers).
Wenn Sie also keinen Gartenzähler installiert haben, entspricht die Schmutzwassermenge der verbrauchten Trinkwassermenge.
Das gilt für die leitungsgebundene und die mobile Schmutzwasserbeseitigung gleichermaßen.
Leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung
Die Grundgebühr wird entsprechend der Nenndurchflussmenge des installierten Wasserzählers bemessen.
Nenndurchflussmenge | monatl. Betrag pro Anschluss |
---|---|
maximal Qn 1,5 = > Q3 2,5 | 14,00 €/Monat/Anschluss |
maximal Qn 2,5 = > Q3 4,0 | 23,33 €/ Monat/Anschluss |
maximal Qn 6,0 = > Q3 10,0 | 56,00 €/Monat/Anschluss |
maximal Qn 10,0 = > Q3 16,0 | 93,33 €/Monat/Anschluss |
maximal Qn 15,0 = > Q3 25,0 | 140,00 €/Monat/Anschluss |
maximal Qn 40,0 = > Q3 63,0 | 373,33 €/Monat/Anschluss |
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Sie beträgt 3,95 € je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.
In der Gebührensatzungen für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung finden Sie Ausführlichere Informationen.
Mobile Schmutzwasserbeseitigung
Abflusslose Gruben
Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben beträgt je angefangenem Kubikmeter Schmutzwasser 8,65 €.
Die Grundgebühr beträgt monatlich 10,00 € je Grube.
Kleinkläranlagen
Die Entsorgungsgebühr für nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt je angefangenem Kubikmeter Klärschlamm 40,40 €.
Die Entsorgungsgebühr wird nach dem Rauminhalt des Klärschlamms berechnet, der abtransportiert wird. Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m³).
Grundgebühren werden nicht erhoben.
In der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung finden Sie ausführlichere Informationen.