Gebühren für Schmutzwasserbeseitigung

Die Berechnung des angefallenen Schmutzwassers erfolgt nach dem Frischwassermaßstab, abzüglich der angezeigten Menge eines durch den Grundstückseigentümer zusätzlich installierten Abzugszählers (Gartenzählers).
Wenn Sie also keinen Gartenzähler installiert haben, entspricht die Schmutzwassermenge der verbrauchten Trinkwassermenge.

Das gilt für die leitungsgebundene und die mobile Schmutzwasserbeseitigung gleichermaßen.

Leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

Die Grundgebühr wird entsprechend der Nenndurchflussmenge des installierten Wasserzählers bemessen.

Nenndurchflussmengemonatl. Betrag pro Anschluss
maximal Qn  1,5 = > Q3 2,5    14,00 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 2,5 = > Q3 4,0    23,33 €/ Monat/Anschluss
maximal Qn  6,0 = > Q3 10,0   56,00 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 10,0 = > Q3 16,0   93,33 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 15,0 = > Q3 25,0 140,00 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 40,0 = > Q3 63,0 373,33 €/Monat/Anschluss

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Sie beträgt 3,95 € je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.

In der Gebührensatzungen für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung finden Sie Ausführlichere Informationen.

Mobile Schmutzwasserbeseitigung

Abflusslose Gruben

Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben beträgt je angefangenem Kubikmeter Schmutzwasser 8,65.
Die Grundgebühr beträgt monatlich 10,00 € je Grube.

Kleinkläranlagen

Die Entsorgungsgebühr für nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt je angefangenem Kubikmeter Klärschlamm 40,40 €.
Die Entsorgungsgebühr wird nach dem Rauminhalt des Klärschlamms berechnet, der abtransportiert wird. Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m³).
Grundgebühren werden nicht erhoben.

In der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung finden Sie ausführlichere Informationen.