Mobile Entsorgung

Wir beseitigen Ihr Schmutzwasser

Wenn Ihr Grundstück nicht durch eine öffentliche Sammelleitung erschlossen ist, müssen Sie eine abflusslose Sammelgrube errichten oder eine Kleinkläranlage betreiben. Öffentlich erschlossen ist ein Grundstück nur dann, wenn es an einer Straße mit einer öffentlichen Schmutzwasserleitung anliegt, oder ein rechtlich gesicherter Zugang, der auch das Leitungsrecht umfasst, zu einer solchen Straße besteht.

Das in einer abflusslosen Grube gesammelte Schmutzwasser oder den nicht separierten Klärschlamm einer Kleinkläranlage holen wir bei Ihnen ab und entsorgen es schadlos. Die Schmutzwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die auf uns übertragen wurde. Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, jemand Anderen als das vom ZWA beauftragte Unternehmen mit der Abholung zu beauftragen.

Die Satzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung des ZWA regelt alle Fragen zur  mobilen Schmutzwasserbeseitigung. Informationen zum Bau und Betrieb einer Sammelgrube für Schmutzwasser finden Sie hier.

Was sind Grundstücksentwässerungsanlagen?

Grundstücksentwässerungsanlagen - hier sind Sammelgruben für Schmutzwasser mit den dazugehörenden Leitungen gemeint - müssen wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig sein. Eine Dichtheitsprüfung erfolgt nach Errichtung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage entspr. den allgemein anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN EN 1610 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 139, DIN 1986-30 und DIN 4261-1).

Es sind nur 2 Schritte zu Ihrer Sammelgrube.

2 Wochen vor Einbau/Änderung der Grube
Wollen Sie eine abflusslose Sammelgrube einbauen, oder eine vorhandene Grube verändern, zeigen Sie uns dies bitte so früh wie möglich (mindestens 2 Wochen vorher) schriftlich an. Verwenden Sie hierzu einfach dieses Formular:

Zeitnah Nach Einbau/Änderung der Grube

Ist die Baumaßnahme beendet, teilen Sie uns dies bitte zeitnah mit diesem Formular mit:

Was kommt nach der Anmeldung der Sammelgrube?
Wenn Sie die Grube bei uns angemeldet haben, arbeiten wir diese in unser System ein und Sie erhalten eine Kundennummer sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Entsorgung des Schmutzwassers benötigen. Die Kundennummer ermöglicht es Ihnen über die Kontaktdaten die Abfuhr des in Ihrer Grube gesammelten Schmutzwassers zu bestellen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Was sind Kleinkläranlagen?
Kleinkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen für die Reinigung von häuslichem Abwasser bis zu einem Abwasserzufluss von 8 m³ pro Tag.
Eine Kleinkläranlage ist für einen Anschluss von bis zu 50 Einwohnern geeignet.

Die Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage muss uns mitgeteilt werden. Verwenden Sie dazu bitte einfach dieses Formular:

Was kommt nach der Anmeldung der Kleinkläranlage?
Wenn die Anmeldung hier eingegangen ist, erhalten Sie mit dem Datum der Genehmigung der Anlage durch die Untere Wasserbehörde von uns eine Endabrechnung zur vorherigen mobilen Entsorgung.

Sollten Sie vor Errichtung Ihrer Kleinkläranlage noch nicht Kunde des ZWA gewesen sein, nehmen wir Sie mit der Anmeldung im System auf und Sie erhalten eine Kundennummer sowie die Kontaktdaten für die Entsorgung des Klärschlamms. Die Kundennummer ermöglicht es Ihnen über die Kontaktdaten die Abfuhr des Klärschlamms zu bestellen.