Das sollten Sie wissen!

Die Lieferung und Abrechnung des Trinkwassers und die Abrechnung des zu entsorgenden Abwassers erfolgen auf der Grundlage folgender Satzungen des ZWA.

  • Trinkwasserversorgungssatzung
  • Gebührensatzung für die Trinkwasserversorgung
  • Gebührensatzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung
  • Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung

Die genannten Satzungen liegen auch beim ZWA Eberswalde zur Einsicht vor.

Alle Satzungen des ZWA können hier abgerufen werden.

Gebührenstruktur

Die Benutzungsgebühren werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlagen für Trinkwasser und Schmutzwasser erhoben. Sie gliedern sich in Grund- und Verbrauchsgebühren und werden durch Bescheid festgesetzt.

Die Grundgebühr wird nach der Nennleistung der am Anschluss verwendeten Messeinrichtungen bemessen. Das ist gewöhnlich die Durchflussmenge des Wasserzählers.

Die Verbrauchsgebühr ist mengenabhängig und die Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m3). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des tatsächlichen Mengenverbrauchs und wird am Ende des Abrechnungszeitraumes durch Ablesen des Wasserzählers bestimmt.

Die Benutzungsgebühren sind anteilig zum 15.03., 15.05., 15.07., 15.09. und 15.11. des Kalenderjahres durch anteilmäßige Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld zu begleichen.

Grundlage für die Höhe der Vorauszahlung sind der Vorjahresverbrauch und der jeweils gültige Gebührensatz. Bei Neuanschluss wird die voraussichtliche Verbrauchs-/Einleitungsmenge geschätzt.

Die Vorauszahlungen müssen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen auf dem Geschäftskonto des ZWA verbucht sein. Barzahlungen müssen beim ZWA eingegangen sein.

Die ab 01.01.2023 geltende Gebührenstruktur im Überblick:

  Trinkwasserversorgung* Leitungsgebundene
Schmutzwasserbeseitigung
Mobile Schmutzwasserbeseitigung
Sammelgruben Kleinkläranlagen
Mengengebühr je m³ 1,34 € 3,42 € 10.91 € 22,46 €
Grundgebühr (monatlich) bei einem Nenndurchfluss/ Dauerdurchfluss von maximal
QN 1,5 = Q3 2,5 9,00 € 14,00 €   10,00 € je Grube  - / -
QN 2,5 = Q3 4,0 15,00 € 23,33 €
QN 6,0 = Q3 10,0 36,00 € 56,00 €
QN 10,0 = Q3 16,0 60,00 € 93,33 €
QN 15 = Q3 25,0 90,00 € 140,00 €
QN 40 = Q3 63,0 240,00 € 373,33 €

* Die Trinkwasserlieferung unterliegt der Umsatzsteuer. Gegenwärtig gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.