1. Schritt: Antrag

Möchten Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage anschließen lassen, ist dafür ein Antragsverfahren erforderlich.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich mit diesem Formular und fügen Sie folgende Unterlagen bei:

    • 1 Kopie des amtlichen Lageplans mit Eintragung der gewünschten Leitungsführung, im Maßstab 1:200
    • 1 Kopie des Hausgrundrisses mit Lage des Hausanschlussraumes im Maßstab 1:200
    • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug ggf. in Verbindung mit einer Vollmacht des Eigentümers, falls Sie selbst noch nicht als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen sind)

Damit Sie Ihr Bauvorhaben so zügig und unkompliziert wie möglich umsetzen können, denken Sie bitte daran, den Antrag zeitnah, mindestens aber 12 Wochen vor der geplanten Ausführung zu stellen. Das hört sich lang an, zwischen Antragstellung und Bauausführung sind aber mehrere Schritte notwendig, die jeder für sich genommen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass wir mit der Bearbeitung Ihres Antrages erst beginnen können, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Für das Antragsverfahren entstehen Verwaltungskosten auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung.

2. Schritt: Prüfen des Antrags

Im 2. Schritt prüfen wir, ob der Grundstücksanschluss, so, wie von Ihnen gewünscht, möglich ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Genehmigung zum Anschluss.
Sie haben dann 2 Jahre Zeit, den Anschluss herstellen zu lassen.

3. Schritt: Aufforderung zur Herstellung

Sind Sie im Besitz der Genehmigung und möchten Sie, dass der Grundstücksanschluss hergestellt wird, müssten Sie uns das der Genehmigung beiliegende Formular ausgefüllt und unterschrieben zusenden.

4. Schritt: Anhörung

Wenn Sie uns – wie unter 3. beschrieben – aufgefordert haben, besichtigen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Baustelle und ermitteln nach bestem Wissen die voraussichtlichen Kosten. Die Kostenaufstellung (Anhörung) erhalten Sie von uns schriftlich. Sie haben dann nochmal Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Ergeben sich für Sie keine weiteren Fragen und möchten Sie, dass der Anschluss wie in der Anhörung dargestellt, hergestellt wird, müssten Sie uns dies bitte mitteilen. Dafür haben wir der Anhörung ein Antwortformular beigefügt.

5. Schritt: Auftragserteilung

Liegt uns Ihre Antwort zur Anhörung vor, beauftragen wir eine unserer Vertragsfirmen den Anschluss herzustellen. Bitte denken Sie daran, dass die Firma möglicherweise noch Genehmigungen, wie z.B. Aufgrabungs- und Sperrgenehmigungen von den zuständigen Behörden einholen und anschließend die Arbeiten in ihre Betriebsabläufe einplanen muss.

Planen Sie daher lieber etwas mehr Zeit von der Absendung Ihrer Antwort bis zum Beginn der Arbeiten ein und lassen Sie uns Ihre Antwort im Hinblick darauf schnellstmöglich nach Erhalt der Anhörung zukommen.

Haben Sie keine Möglichkeit, die genannten Formulare auszudrucken, erhalten Sie diese selbstverständlich während der Sprechzeiten auch in unserem Hause.