Gartenwasserzähler müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen!
Eine Reihe heißer Sommertage setzen dem Garten ganz schön zu: Spielwiesen vergilben und Blumenbeete trocknen aus.
Wer sich unabhängig von Petrus' Segen eine grüne Oase erhalten will, muss seinen Garten regelmäßig beregnen. Das macht sich dann allerdings auf der Wasserrechnung bemerkbar. Denn für einen 100 m² großen Garten werden jährlich rund 60.000 Liter Wasser benötigt.
Viele Grundstückseigentümer sowie Eigentümer von Garten- und Wochenendgrundstücken nutzen daher die Möglichkeit, über einen Gartenwasserzähler Wassermengen nachzuweisen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasseranlage zugeführt werden und demzufolge nicht gebührenpflichtig sind.
Diese Messeinrichtungen müssen gemäß des Gesetzes über Mess- und Eichwesen zugelassen, geeicht und beglaubigt sein. Die Eichfrist beträgt 6 Jahre.
Die Kosten für Einbau, Erneuerung, Veränderung und Unterhaltung eines Gartenwasserzählers trägt gemäß § 3 (3) der Gebührensatzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung bzw. § 3 (4) der Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung der Gebührenpflichtige.
Um bei der Jahresverbrauchsabrechnung weiterhin Abzugsmengen berücksichtigen zu können, sollten die Grundstückseigentümer die Eichfrist der auf Ihrem Grundstück installierten Messeinrichtung überprüfen und gegebenenfalls den Austausch veranlassen.
Bei der nachträglichen Installation eines Gartenwasserzählers gibt es zwei Möglichkeiten. Die einfachste und schnellste Alternative ist ein Wasserzähler an jedem Wasserhahn im Garten. Dieser Zapfhahnwasserzähler muss lediglich an einen Wasserhahn angeschraubt werden und ist entsprechend den amtlichen Vorschriften geeicht. Allerdings besteht hier im Winter die Gefahr der Zerstörung durch Frost.
Etwas aufwendiger, dafür aber frostsicher, ist ein Zähler im Gebäude. Jede nach außen führende Wasserleitung ist innerhalb des Gebäudes mit einem Ventil versehen, mit dessen Hilfe vor dem Winter das Wasser aus der Leitung abgelassen werden kann, um Frostschäden zu verhindern. Hier ist der richtige Ort zur Installation eines Wasserzähler.
Wir haben die Kundenbetreuung nach Orten strukturiert, um so Ihre Anliegen effektiver bearbeiten zu können.
Wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Kundenberaterin. Sie hilft Ihnen gern in allen Fragen rund um die Abrechnung der Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren.
Ob im persönlichen Gespräch, per Telefon oder bei der Beantwortung Ihrer Fragen über das Kontaktformular sind wir stets bemüht, Ihre Anliegen ohne Verzögerungen und kompetent zu bearbeiten.
Gruppenleiterin Verbrauchsabrechnung
Frau Franzke
Tel.: 03334 209226
Gemeinde Schorfheide
Amt Joachimsthal
Frau Friedl
Tel.: 03334 209221
Amt Britz-Chorin-Oderberg
WHG/1893eG
Ortsteile Stadt Eberswalde
Frau Hildebrandt
Tel.: 03334 209223
Stadt Eberswalde (ohne Finow und Ortsteile)
Amt Biesenthal-Barnim
Frau Lemke
Tel.: 03334 209228
Vollstreckung
Frau Voigt
Tel.: 03334 209211
Finow
Frau Herbst
Tel.: 03334 209212
Zahlungsverkehr
Frau Lehmann
Tel. 03334 209213
E-Mail:
Telefax: 03334 209299
Bitte beachten Sie, dass die Zählerstandserfassung nur für Kunden möglich ist, welche eine rote Ablesekarte erhalten haben. Die anderen Zählerablesungen werden durch Mitarbeiter des ZWA durchgeführt.
Hinweis zur Onlineerfassung:
Bitte beachten Sie, dass die Kundennummer fünfstellig sein muss (führende Null bei nur vierstelliger Nummer).
Schmutzwasserzähler = Abzugszähler/ Gartenzähler (G-vor der Zählernummer)